Exekutivdienst - Auswahlverfahren

Mag. Kreiml Günther

Um für die Ausbildung zum Polizisten angenommen zu werden, muss zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen werden. Das Aufnahmeverfahren ist ziemlich umfangreich gestaltet und beinhaltet neben einer psychologischen Eignungsdiagnostik auch das "klinisch-psychiatrische Verfahren" (KPV), welches erfolgreich bestanden werden muss.

Im Zuge des Auswahlverfahrens für die Polizeiausbildung ist die computerunterstützte psychologische Eignungsdiagnostik zu durchlaufen. Dabei werden folgende Bereiche überprüft:
+ Die österreichische Rechtschreibung und Grammatik
+ Kognitive Fähigkeiten
+ Lösen unterschiedlicher Multiple-Choice-Aufgaben
+ Persönlichkeitsmerkmale
+ Risikoverhalten
Es gibt bestimmte Mindestkriterien, die bei dem Test erreicht werden müssen.

Beim KPV handelt es sich um ein Screeningverfahren. Dabei werden unter anderem Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten überprüft. Es kann unter Umständen zu Auffälligkeiten während des Tests kommen. In dem Fall wird der Bewerber von der entsprechenden Landespolizeidirektion darüber informiert und zu einer klinisch-psychologischen Untersuchung in meiner Praxis eingeladen.

Für ein Weiterkommen im Auswahlverfahren ist es notwendig, dass die Auffälligkeiten durch ein klinisch-psychologisches Gutachten auf Basis dieser Untersuchung widerlegt werden können. Meist geht es in der Begutachtung darum, psychiatrische Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen auszuschließen. Manchmal ist auch die Abklärung in Hinblick auf die Verlässlichkeit als Waffenträger erforderlich. Die Begutachtung wird von der Polizei bezahlt und ist für Bewerber kostenlos.

Erst wenn ein Gutachten vorliegt, die Auffälligkeiten aus dem klinisch psychiatrischen Testverfahren widerlegt werden können und der Polizeiarzt das Gutachten gesichtet und beurteilt hat, ist eine Aufnahme in den Exekutivdienst möglich.

Falls ein entsprechendes Gutachten nicht vorlegen werden kann, ist eine Aufnahme zur Ausbildung für den Exekutivdienst nicht möglich. Beweger können in desem Fall jedoch nach einer festgelegten Wartefrist das gesamte Auswahlverfahren bei der Polizei noch einmal widerholen.