Herzlich Willkommen

Mag. Kreiml Günther

In meiner Praxis biete ich psychologische Leistungen wie Diagnostik, Beratung und Behandlung für Jugendliche und Erwachsene an. Meine Spezialgebiete sind die waffenrechtliche Verlässlichkeitsbegutachtung, die Behandlung von emotionalen Leidenszuständen wie etwa nach traumatischen Erlebnissen, die Behandlung von Ängsten, Panik und Phobien, sowie Vorträge zu ausgewählten psychologischen Themen.

Neben den aktuellsten psychologischen Methoden setze ich hocheffektive und zeitökonomische Techniken des Neurolinguistischen Programmierens (NLP) und der Hypnose ein.

Psychologische Leistungen

Begutachtung

Gutachten für Waffenbesitzkarte (WBK) und bei Auffälligkeit im Polizei-Auswahlverfahren.

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Beratung

Klärt Fragen über psychische Abläufe und die Möglichkeit zum Umgang damit.

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Therapie

Spezielle Methoden und Techniken zur Überwindung emotionaler Leidenszustände.

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Hypnose

Hypnose erleichtert vielen Menschen die Bewältigung verschiedener Schwierigkeiten.

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Coaching

Rasche Hilfe bei der Lösung beruflicher und sozialer Problemstellungen.

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Bildung

Maßgeschneiderte Seminare, Fortbildungen und Vorträge zu psychologischen Themen.

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Aktuell im Blog

Der Psychotest!

Laut Durchführungsverordnung zum Waffengesetz müssen Personen, die eine Waffenbesitzkarte (WBK) zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder einen Waffenpass (WP) zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe beantragen wollen, ein psychologisches Gutachten vorlegen – die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung. Hier erfahren Sie alles zum Ablauf der psychologischen Testung und wie viel sie kostet.

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Was man tun kann!

Das Burnout-Syndrom ist auch bekannt als Erschöpfungsdepression. Es ist ein Zustand in dem nichts mehr geht, weil alle Reserven aufgebraucht sind. Viele Menschen leiden unter den Folgen von Dauerstress. Nicht immer ist die Ursache ausschließlich arbeitsbedingt. Auch andere Bereiche des Lebens mit ihren vielseitigen Belastungen können unsere Kraftreserven aufzehren. Die gute Nachricht - Man kann etwas dagegen tun.

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Auffälligkeit im Testverfahren?

Bei der Eignungsprüfung für den Polizeidienst müssen Sie einen klinisch-psychiatrischen Test absolviert. Ist Ihr Testergebnis nach Auswertung durch das Bundesministeriums für Inneres auffällig, wird eine klinisch-psychologische Stellungnahme benötigt, die psychiatrische Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen ausschließt sowie eine Abklärung in Hinblick auf die Verlässlichkeit als Waffenträger beinhaltet.

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