Der Ablauf

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist unverbindlich und dient einer ersten Abklärung Ihrer Anliegen sowie einem persönlichen Kennenlernen. Es stellt die Grundlage für den weiteren Behandlungsprozess dar. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir miteinander weiterarbeiten.

Zielformulierung

Im Rahmen der Klinisch-Psychologischen Behandlung erfolgt die Erarbeitung und Formulierung eines Arbeitsziels. Sie werden gemeinsam mit mir festlegen was Sie mit der Behandlung erreichen möchten. Dieses Arbeitsziel kann gegebenenfalls im weiteren Ablauf verfeinert und konkreter formuliert werden.

Anamneseerhebung

Zu Beginn der Behandlung erhebe ich Ihre Leidensgeschichte, und werde Sie unter anderem nach aktuellen und vergangenen psychischen und körperlichen Beschwerden, sowie nach bisherigen Behandlungen und der Einnahme von Medikamenten fragen. Hier werde ich unter Umständen auch psychologische Testverfahren einsetzen, wenn es hilfreich erscheint.

Behandlung

In der Behandlung arbeiten wir an Ihren Anliegen oder Problemen. Dies kann in Form von Gesprächen, Übungen oder Trainings sein. Ich wende dabei Techniken an, die auf sozialpsychologischen, lerntheoretischen, wahrnehmungs-, persönlichkeits- und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen basieren. Dabei werden wir periodisch überprüfen, wie weit die gewünschten Ziele bereits erreicht wurden.

Behandlungsdauer

Die Dauer richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und wird je nach Art Ihrer Anliegen, Probleme und deren Komplexität individuell abgestimmt. Eine einzelne Sitzungseinheit dauert 50 Minuten. Auf Wunsch können auch Doppelstunden vereinbart werden.

Vertraulichkeit

Gemäß § 14 Psychologengesetz unterliegt meine Tätigkeit der Verschwiegenheitspflicht.

Bezahlung

Die in der Praxis in Anspruch genommenen psychologischen Leistungen sind im Anschluß an jede Einheit gegen Vorlage einer Honorarnote in bar zu bezahlen. Da ich für Sie pro Sitzung mindesten 1,5 Stunden meiner Zeit reserviere, müssen Absagen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gemacht werden, sonst werden die vollen Einheitskosten in Rechnung gestellt.

  • Fernleistungen via Telefon, Skype oder Chat sind im Voraus gegen Vorlage elektronischer Honorarnoten zu bezahlen.